Einträgliches Privileg

«Nein», sagt Peter Honegger lachend, «wir waren nie Kaufleute, welche die Weltmeere bereist und Handel betrieben haben.» Bei der «Krämergesellschaft», wie Kaufleuten in den Anfängen hiess, basierte der Bezug zum Handel vielmehr auf einem besonderen Privileg: Sie besass das Recht, die Handels- und Marktpolizei auszuüben. «Das war eine wichtige Aufgabe – und eine lukrative», erklärt Peter Honegger. Erwähnt wird das Privileg bereits 1431. Doch weshalb erhielt ausgerechnet Kaufleuten diese Aufgabe von der Obrigkeit zugesprochen? «Beziehungen spielten wahrscheinlich eine wichtige Rolle», meint der Kunsthistoriker.

In der Stadt Bern fand der Markthandel hauptsächlich vor dem Kornhaus statt, wie Peter Honegger ausführt. Doch was genau tat die Handels- und Marktpolizei? Zum Beispiel kontrollierte sie, ob fremde Händler sich ohne Konzession an den Märkten beteiligten. «Damit schützte man die hiesigen Händler. Für sie war der Markt existenziell und jeder unrechtmässige Händler eine Gefahr.» Kraft ihres Amtes durften die Kontrolleure – die Hänseler – Strafen aussprechen und Bussen einziehen. «Das war für Kaufleuten einträglich, die Gesellschaft durfte die Bussgelder zum grossen Teil behalten», erklärt Peter Honegger.

Die Handels- und Marktpolizei hatte noch weitere Aufgaben. «Damals gab es viel Falschgeld oder Geld, das hier nicht akzeptiert war. Also galt es zu kontrollieren, dass auf dem Markt die richtigen Münzen verwendet wurden», erklärt Peter Honegger. Weiter gehörte die Kontrolle von Mass und Gewicht zu den Aufgaben. Die verschiedenen Masse, die damals verwendet wurden, können heute im Zytglogge-Durchgang bestaunt werden.

Kaufleuten genoss noch ein anderes – ebenfalls einträgliches – Privileg: Die Gesellschaft durfte eine Gewürzpulverstampfe betreiben. «Die Gewürze, die von auswärtigen Händlern hergebracht wurden, mussten verarbeitet werden.» Und dafür durfte Kaufleuten Geld verlangen? Peter Honegger lacht: «Wir haben nichts gratis gemacht.» Weiter betrieb die Gesellschaft eine Pulverstampfe für Schiesspulver. «Die stand unten am Aargauerstalden. Da sie hätte explodieren können, wollte man sie nicht mitten in der Stadt.» Jede Zunft war verpflichtet, Soldaten zur Verteidigung der Stadt zu stellen und diese auch auszurüsten.

Mit dem Untergang des Ancien Régime 1798 fielen auch die Privilegien wie die Handels- und Marktpolizei. «Zwar wollte man in der Restauration von 1815 bis 1830 das Rad zurückdrehen, doch die neuen Kräfte waren zu stark», erklärt Peter Honegger. War das für Kaufleuten nicht ein finanzielles Desaster? «Das war in der Tat ein grosser Einbruch. Doch nun zahlte sich aus, dass die Gesellschaft mit ihren Mitteln immer sehr haushälterisch umgegangen war.»

Peter Honegger

Peter Honegger ist das geschichtliche Gewissen der Gesellschaft zu Kaufleuten. Der studierte Kunsthistoriker trifft sich regelmässig zum Gespräch mit Christoph Bussard und erzählt im «Chrämers Bote» die Geschichte unserer Gesellschaft.

 

Autor: Christoph Bussard

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