Wer 18 Jahre alt ist und das Gesellschaftsrecht hat, kann offiziell ins Stubenrecht aufgenommen werden und wird so stimmberechtigt am Grossen Bott der Burgerlichen Gesellschaft zu Kaufleuten. Dafür muss man einmalig beim Grossen Bott ein feierliches Versprechen ablegen – das nennt man das Gelübde.

Anmeldung für die Aufnahme ins Stubenrecht

Bereit? Dann melde dich spätestens 14 Tage vor dem Grossen Bott beim Stubenschreiber an. Wir freuen uns auf dich!

Niklaus Hutzli

Stubenschreiber

stubenschreiber@kaufleutenbern.ch

Niklaus Hutzli
Stubenschreiber
c/o Bratschi Notariat Bern AG
Postfach 9250
3001 Bern

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