Das Gesellschaftsrecht ist eng mit dem Burgerrecht der Burgergemeinde Bern sowie dem Bürgerrecht der Einwohnergemeinde Bern verbunden. Wer der Gesellschaft zu Kaufleuten angehört, ist zugleich Bernburgerin oder Bernburger und hat die Stadt Bern als Heimatort.

Erwerb des Gesellschaftsrechts

In der Regel wird das Gesellschaftsrecht innerhalb der Familie vererbt. Darüber hinaus können sich mündige Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die eine enge Verbundenheit zu Bern haben, bei der Burgergemeinde Bern einburgern lassen und die Angehörigkeit zur Gesellschaft zu Kaufleuten erwerben Einburgerung bei der Burgergemeinde Bern. Der abschliessende Entscheid über die Aufnahme liegt beim Kanton Bern.

Erleichterte Bedingungen für das Einburgerungsverfahren gelten für Personen, die mit einer Angehörigen oder einem Angehörigen der Gesellschaft verheiratet sind oder deren Eltern- oder Grosselternteil der Gesellschaft angehören. 

 

Aufnahmeverfahren

Die Gesellschaft zu Kaufleuten freut sich über Ihr Interesse. Der Stubenschreiber gibt gerne Auskunft zum Ablauf des Aufnahmeverfahrens. Willkommen sind Einzelpersonen und Familien, die sich mit Bern verbunden fühlen und die Aufgaben sowie Werte der Gesellschaft teilen.

 

Voraussetzungen

Die gesuchstellende Person muss in geordneten finanziellen Verhältnissen leben.

 

Interessiert? Unser Stubenschreiber, Niklaus Hutzli, freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.

Niklaus Hutzli

Stubenschreiber

stubenschreiber@kaufleutenbern.ch

Niklaus Hutzli
Stubenschreiber
c/o Bratschi Notariat Bern AG
Postfach 9250
3001 Bern

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